Wann ist ein Reifen abgefahren

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Nach § 36 StVZO beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Motorradreifen mindestens 1,6 mm, für Kleinkrafträder und Mofas genügen 1,0 mm. Die Profiltiefe ist in den mittleren 75 % der Laufflächenbreite über den gesamten Umfang in den Hauptprofilrillen einzuhalten und auch dort zu messen. Als Hauptprofilrillen gelten die Profilrillen in denen die so genannte TWI-Markierung angebracht wird. TWI-Markierungen sind an kleinen Stegen in den Hauptprofilrillen erkennbar und seitlich an der Reifenflanke mit Dreiecken oder den Buchstaben „TWI“ markiert. Bei der Verschleißprüfung ist allerdings eine Kleinigkeit zu beachten: Die TWI-Markierung ist keine Verschleißmarkierung hinsichtlich der Mindestprofiltiefe! Da bei Motorradreifen, im Gegensatz zum PKW-Reifen die TWI-Markierungen nicht verbindlich vorgeschrieben sind, entscheiden die Reifenhersteller selbst über die Höhe dieses Steges. Bei den meisten Reifen sind daher die Stege nur etwa 0,7 bis 0,9 mm hoch. Die TWI-Markierung ist aus Sicht der Reifenhersteller auch eine technische Verschleißmarkierung des Reifens. Sobald diese Markierung mit dem Rest des Profiles bündig würde, verliert der Reifen seine zugesicherten Eigenschaften hinsichtlich zulässiger Geschwindigkeit und Tragfähigkeit.


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Autor: ManfredK
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