Reifenfreigaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Ergänzend dazu gilt, was in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Ziffer 22 eingetragen ist:<br>
Ergänzend dazu gilt, was in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Ziffer 22 eingetragen ist:<br>
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'''1. Eine Reifenbindung ist eingetragen.''' <br>Es darf nur genau das aufgezogen werden, was drinsteht.<br>
'''1. In den Fahrzeugpapieren steht unter Ziffer 22 z.b. eine genaue Reifenbezeichnung mit Reifentyp.''' <br>Dann darf genau dieser Reifentyp gefahren werden oder jeder andere Reifen für den eine Freigabe des      Fahrzeugherstellers oder eines Reifenherstellers vorliegt.<br>
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'''2. Eine Reifenbindung gemaeß der ABE des Fahrzeugherstellers ist eingetragen.''' <br>Dann gilt die Freigabe des Herstellers (siehe oben).<br>
'''2. In den Fahrzeugpapieren steht unter Ziffer 22 "Reifenbindung gem ABE beachten."''' <br>Dann darf jeder Reifentyp gefahren werden, der in der ABE enthalten ist. Die zulässigen Reifen stehen z.b. in der Bedienungsanleitung. <br>Alternativ darf wie unter Ziffer 1  jede Reifenpaarung gefahren werden, für die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Freigabe) des Fahrzeug- oder eines Reifenherstellers vorliegt.<br>
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'''3. Die Ziffer 22 ist ohne jeden Eintrag.''' <br>Es darf jeder beliebige Reifen gefahren werden, der in Bezug auf Reifendimension, Belastungsfähigkeit und Geschwindigkeit den eingetragenen Werten entspricht.<br> Somit ist es erlaubt, vorne und hinten unterschiedliche Hersteller zu montieren. <br>
'''3. In den Fahrzeugpapieren ist unter Ziffer 22 kein Eintrag vorhanden.''' <br>Dann darf jeder beliebige Reifen gefahren werden, der die Angaben hinsichtlich Größe, Geschwindigkeitsindex, Bauart und Loadindex die Bedingungen der Fahrzeugpapiere erfüllt. <br>Dabei dürfen auch Reifen unterschiedlicher Hersteller auf dem Fahrzeug montiert werden!<br>
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'''4. Unabhängig von den Ziffern 1 - 3''' darf jeder Reifen (auch anderer Größe) gefahren werden sofern die Reifen im Rahmen einer Einzelabnahme nach § 21 StVZO von TÜV/DEKRA abgenommen und von den Zulassungsbehörden in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurden.<br>
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Autor: Blaster, MacReiner<br>
Autor: Blaster, ManfredK, MacReiner<br>
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Aktuelle Version vom 22. Januar 2010, 18:25 Uhr

Reifenfreigaben von Honda für die CBF-1000 - Stand 18.05.2009
Reifenfreigabe Dunlop Roadsmart
Reifenfreigabe Dunlop Sportmax


Ergänzend dazu gilt, was in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Ziffer 22 eingetragen ist:

1. In den Fahrzeugpapieren steht unter Ziffer 22 z.b. eine genaue Reifenbezeichnung mit Reifentyp.
Dann darf genau dieser Reifentyp gefahren werden oder jeder andere Reifen für den eine Freigabe des Fahrzeugherstellers oder eines Reifenherstellers vorliegt.

2. In den Fahrzeugpapieren steht unter Ziffer 22 "Reifenbindung gem ABE beachten."
Dann darf jeder Reifentyp gefahren werden, der in der ABE enthalten ist. Die zulässigen Reifen stehen z.b. in der Bedienungsanleitung.
Alternativ darf wie unter Ziffer 1 jede Reifenpaarung gefahren werden, für die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Freigabe) des Fahrzeug- oder eines Reifenherstellers vorliegt.

3. In den Fahrzeugpapieren ist unter Ziffer 22 kein Eintrag vorhanden.
Dann darf jeder beliebige Reifen gefahren werden, der die Angaben hinsichtlich Größe, Geschwindigkeitsindex, Bauart und Loadindex die Bedingungen der Fahrzeugpapiere erfüllt.
Dabei dürfen auch Reifen unterschiedlicher Hersteller auf dem Fahrzeug montiert werden!

4. Unabhängig von den Ziffern 1 - 3 darf jeder Reifen (auch anderer Größe) gefahren werden sofern die Reifen im Rahmen einer Einzelabnahme nach § 21 StVZO von TÜV/DEKRA abgenommen und von den Zulassungsbehörden in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurden.

Anmerkung:
zu Punkt 3: Es muss die Frage gestellt werden, ob eine Paarung unterschiedlicher Hersteller sinnvoll ist.
Freigegebene Reifen haben bewiesen, dass sie funktionieren. Hier muss der Fahrzeughalter selber entscheiden.
Sollte es z.B. mit verschiedenen Herstellern zum Hochgeschwindigkeitspendeln und infolge dessen zum Unfall kommen, kann niemand dafür verantwortlich gemacht werden.
Das hat natürlich nichts mit dem Versicherungsschutz zu tun, der ist nicht gefährdet.


siehe auch: -


Autor: Blaster, ManfredK, MacReiner
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